VAiDA Kosmetikstudio

Besuchen Sie mich in meinem Kosmetikstudio in Rees und nehmen Sie sich eine kleine Auszeit vom Alltag. Lassen Sie sich – ganz nach unserem Motto "erleben, verwöhnen, genießen" – richtig verwöhnen: Meine entspannenden Peelings und Gesichtsmassagen mit ausgewählten, hochwertigen Beauty-Produkten verleihen Ihnen eine samtweiche Haut. Professionelle Kosmetikbehandlungen für ein attraktives und gepflegtes Äußeres sowie trendbewusste Make-up-Beratung sorgen für ein umwerfendes Auftreten. Genießen Sie Ihren Besuch bei mir – ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Leistungen

Über mich

Mein Name ist Vaida Gerulyte. Bereits im Kindesalter hatte ich den großen Wunsch die Menschen schöner und glücklicher zu machen. Mein Traum ging in Erfüllung, als ich 2007 die Kosmetikschule in Düsseldorf absolvierte und seitdem mit viel Liebe, Leidenschaft und Kompetenz arbeite.


Da jeder Mensch anders ist, werden alle Behandlungen auf Sie und auf den Zustand Ihrer Haut individuell abgestimmt. Mit viel Liebe zum Detail biete ich Ihnen Fachkompetenz in einem Ambiente zum Entspannen und Wohlfühlen. Meine Erfahrung zeigt, dass ein individuell auf Sie abgestimmtes Behandlungskonzept, kombiniert mit effektiven Pflegeprodukten zum gewünschten Ergebnis führt. Ich beschäftige mich gerne mit Ihren individuellen Schönheitswünschen.

Wohlfühlmomente verschenken

Sie kennen jemanden, der dringend eine Auszeit nötig hat? Sie möchten sich bei Ihren Liebsten bedanken? Wie wäre es mit einem Gutschein?

Selbstverständlich können Sie alle angebotenen Behandlungen auch in Form eines Gutscheines erwerben. Haben Sie Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung? Ich helfe Ihnen sehr gerne weiter!

Kontakt

Kirchplatz 17

46459 Rees

Telefon: 02851 965596

 

E-Mail: info@vaida-kosmetik.de

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag - Freitag 10:00 - 17:30

und nach Vereinbarung

Samstag nach Vereinbarung

Bitte beachten Sie, dass mit Ihrer Terminvereinbarung ein „Dienstvertrag über kosmetische Behandlungen“ zustande kommt. Stornieren Sie weniger als 48 Stunden im Voraus, so kann Ihnen der nicht wahrgenommene Termin nach § 611 Satz 3 SGB nach den jeweils gültigen Behandlungssätzen in Rechnung gestellt werden (siehe auch § 615 BGB).